Hanglage
Weinwissen
Flachlage, Hanglage, Steillage
Der Vorteil der Hanglage wurde schon frühzeitig erkannt. So gab es im alten Rom das geflügelte Wort "Bacchus amat colles" (Bacchus liebt die Hügel). In Deutschland zum Beispiel sind rund 60% der Rebflächen in Hang- oder Steillage angelegt, zu den steilsten der Welt zählen die Lagen Calmont (68%) im Anbaugebiet Mosel-Saar-Ruwer und Engelsfelsen (75%) im Bühlertal Anbaugebiet Baden.
Der hohe Anteil Rebfläche an Steillagen ist heute hingegen auch ein massgeblicher Grund für die wirtschaftlich angespannte Situation bestimmter Weinregionen in Europa. Trotz genutzter Rationalisierungsmöglichkeiten sind durch den geringen Mechanisierungsgrad kaum genügend Gewinne realisierbar und so gibt es auch kaum langfristige Existenzperspektiven für Weinbaubetriebe mit stark reduzierter Mechanisierung. Bei sehr steilen Hängen muss das Anlegen von Terrassen erfolgen. Hier eine Übersicht:
Hangneigung - Mechanisierungsgrad
0 – 20 % - Flachlage - Vollmechanisierung
21 – 30 % - Schwache Hanglage - Teilmechanisierung, je nach Fabrikat sind Vollernter einsetzbar.
31 – 40 % - Mittlere Hanglage - Teilmechanisierung möglich mit Kettenschlepper und Geräteträgern
41 - 50 % - Starke Hanglage
> 51 % - Steillage - Reduzierte Mechanisierung durch Seilzug. Rest in Handarbeit, Transportarbeiten durch stationäre Einschienenbahn möglich
Die Sonnenbestrahlung ist an den Hanglagen intensiver als in der Ebene. Zudem profitieren die Südhänge von einer längeren Sonnenscheindauer.
Hanglagen sind auch oft vor Frost geschützt, weil die Kaltluft in tiefere Bereiche abfliesst. Das erlaubt auch Weinbau in kühleren Klimazonen. Ein weiterer Vorteil ist die Flachgründigkeit. Nachteile können sein: Stärkere Erosion des Bodens und eine aufwendigere Bearbeitung.
Im Italienischen werden Hanglagen als Colli (Hügel, auch als Colline oder Sori benannt) und in Frankreich als Côte (auch häufig Côtes oder Coteaux) bezeichnet. Bei mehr als 26% Hangneigung wird in Österreich ein Wein aus solchen Lagen als Bergwein bezeichnet, der besonderen gesetzlichen Bestimmungen unterliegt.